FAQ - Häufig gestellte Fragen

EIDGENÖSSISCHE ABSCHLÜSSE

Wo erhalte ich Informationen zur höheren Fachprüfung (HFP) Arbeitsagogik? 

Die Homepage der Trägerschaft zur höheren Fachprüfung Arbeitsagogik stellt Informationen zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Homepage: https://www.arbeitsagogik-hfp.ch

 

Wo erhalte ich Informationen zur eidgenössischen Berufsprüfung Arbeitsagogik?

Die Homepage des Trägervereins zur eidgenössischen Berufsprüfung Arbeitsagogik stellt Informationen zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Homepage: https://www.examen.ch/AI

 


AUSBILDUNG

Was sind die Anforderungen für eine Aufnahme in den Lehrgang Arbeitsagogik?

Die Anforderungen für die Aufnahme in den Lehrgang Arbeitsagogik werden von den jeweiligen Bildungsanbietern deifiniert. 

Allgemein gültig sind folgende Anforderungen für die Aufnahme in den Lehrgang Arbeitsagogik: 

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Abschluss auf Sekundarstufe 2 (z.B. Matura), ein Abschluss auf der Tertiärstufe (z. B. Fachhochschule, Universität) oder eine gleichwertige Qualifikation und je nach Bildungsanbieter wird eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren vorausgesetzt
  • mindestens halbjährige Tätigkeit mit arbeitsagogischem Inhalt bei Ausbildungsbeginn
  • Ein Beschäftigungsgrad im arbeitsagogischen Tätigkeitfeld von mindestens 60% während der Ausbildung 

Die Bildungsanbieter können weitere Anforderungen stellen, bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die Bildungsanbieter.

 

Agogis https://www.agogis.ch/Lehrg%C3%A4nge/Arbeitsagogik

 

Institut für Arbeitsagogik http://www.institut-arbeitsagogik.ch/de

 

Academia Euregio Bodensee https://www.academia-euregio.ch/arbeitsagogik.html

 

Wie viel kostet die Ausbildung?

Je nach Bildungsanbieter und Lehrgangsvariante zwischen CHF 17'400.- und CHF 20'000.- 

 

Wann ist der Anmeldeschluss für den kommenden Lehrgang?

Bitte informieren Sie sich direkt bei den Bildungsanbietern zu den Terminen für den Anmeldeschluss. 

 

Kann ich während der berufsbegleitenden Ausbildung weiterhin auf meinem jetzigen Beruf arbeiten? 

Während der Ausbildung wird ein Beschäftigungsgrad von mindestens 60% im arbeitsagogischen Tätigkeitsfeld verlangt. D.h. falls Sie nicht bereits im arbeitsagogischen Tätigkeitsfeld arbeiten, müssen Sie eine Ausbildungsstelle antreten. 

 

Wie lange dauert die Ausbildung?

Der Lehrgang dauert je nach Lehrgangsvariante 1.5 – 2 Jahre.

 

Was habe ich für einen Abschluss nach dem Lehrgang? 

Der Lehrgang schliesst mit einem Zertifikat des jeweiligen Bildungsanbieters ab. Dieses dient als Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung und oder als Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP).

 

Welchen eidgenössischen Abschluss kann ich nach der Ausbildung erlangen? 

Nach dem Abschluss des Lehrgangs Arbeitsagogik, haben Sie die Möglichkeit einen eidgenössischen Abschluss zu erlangen. Die eidgenössischen Prüfungen finden jährlich statt. Die letzte ordentliche Abschlussprüfung zur höhere Fachprüfung Arbeitsagogik (HFP) findet im Oktober 2023 statt. Die erste ordentliche Berufsprüfung Arbeitsagogik findet im Oktober 2021 statt. Für die Zulassungsbedingungen zu den eidgenössischen Prüfungen sind die jeweiligen Trägerschaften zuständig. 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Homepages: 

 

Höhere Fachprüfung Arbeitsagogik (HFP) https://www.arbeitsagogik-hfp.ch

 

Berufsprüfung Arbeitsagogik https://www.examen.ch/AI

 

Welche anderen Berufe gibt es im Sozialen Bereich?

Im Sozialen Bereich gibt es zahlreiche verschiedene Berufe. Sie können sich unter folgendem Link beraten lassen: 

https://www.agogis.ch/Beratung/CAMINO-%E2%80%93-Wegweiser-im-Sozialbereich

 


LOHN

Wie sieht es mit dem Lohn aus? 

Zu den Löhnen für ausgebildete Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen haben wir auf unserer Homepage Links zu Lohnberechnungen (https://www.vas-arbeitsagogik.ch/arbeitsagogik/lohnempfehlung/) veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass dies nur Empfehlungen sind. Die Lohnverhältnisse können je nach Region, Branche und Stellenprofil variieren. 

Die Löhne während der Ausbildung variieren sehr stark. Wir empfehlen während der Ausbildung einen Lohn in Höhe von 60-70% des arbeitsagogischen Lohnes nach der Ausbildung. Natürlich wird dies dem jeweiligen Pensum angepasst. 

 

Gibt es Richtlinien zu den Löhnen während eines (Vor-) Praktikums / der Ausbildung? 

Für Ausbildungslöhne oder Vorpraktikums-Löhne gibt es keine allgemeingültigen Richtlinien. In der Praxis wird die Entlöhnung von Auszubildenden oder Praktikanten unterschiedlich gehandhabt. 

Der VAS empfiehlt während der Ausbildung einen Lohn von 60-70% des arbeitsagogischen Lohnes und kommuniziert dies auch gegenüber Arbeitgebern bei Nachfrage.  

 


ARBEITSMARKT

Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt in Zukunft? 

Gemäss der Studie von 2016 welche durch die Savoir Social in Auftrag gegeben wurde, herrscht im gesamten Sozialen Bereich eher ein Mangel an Fachkräften. Die Prognose der Studie besagt, dass bis 2024 viel mehr Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen benötigt werden.

Hier die Studie dazu: 

https://www.savoirsocial.ch/de/das-tun-wir/daten-hintergruende/studien/fachkraeftestudie-2016

 

Ist der Abschluss als Arbeitserzieher/-therapeut aus Deutschland in der Schweiz anerkannt? 

Für die Prüfung der Gleichwertigkeits-Anerkennung sind die jeweiligen Trägerschaften der eidgenössischen Abschlüsse zuständig. Sie können sich über die Homepage der Trägerschaften informieren und Ihre Anfrage direkt an die jeweilige Trägerschaft richten: 

 

Höhere Fachprüfung Arbeitsagogik (HFP) https://www.arbeitsagogik-hfp.ch

 

Berufsprüfung Arbeitsagogik https://www.examen.ch/AI